Mieterinformationen
Informationen für unsere Mieter
Richtig heizen und lüften
Befinden wir uns in einer warmen Umgebung, wird die Feuchtigkeit in der Luft gebunden. Warme Luft bindet Feuchtigkeit. Z. B. empfinden wir im Hochsommer das Wetter oft als schwül warm. Im Winter ist im Gegensatz kalte Luft manchmal so trocken, dass es förmlich in der Nase sticht. Kalte Luft kann keine Feuchtigkeit aufnehmen. In der Wohnung bedeutet dies, dass Feuchtigkeit niederschlägt und zwar auf kalten Oberflächen. Dieses Schema veranschaulicht, wenn man im Sommer ein kaltes Glas Cola zu sich nimmt. Die in der warmen Luft gebundene Feuchtigkeit bildet Tropfen an der Außenseite des Glases. Oder hauchen Sie im Winter eine kalte Scheibe an. Die Feuchtigkeit im Atem schlägt auf der kalten Scheibe nieder und bildet dort einen Dunstfilm. Damit Feuchte-Niederschlag in der Wohnung nicht passiert, sollte durch sogenanntes Stoßlüften die warme Luft mit der Feuchtigkeit als komplette Wolke aus der Wohnung gelüftet werden. Hierbei ist es notwendig, alle Fenster gleichzeitig zu öffnen.
Ein weiterer Vorteil: Werden die Fenster nach dem Luftaustausch wieder alle geschlossen, wird die Wohnung rasch wieder warm. Sauerstoffreiche Luft mit wenig Feuchtigkeit erwärmt sich viel schneller, als verbrauchte Luft. Man braucht kaum Heizenergie. Die in den Möbeln gespeicherte Wärme reicht fast aus.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch bei den Verbraucherzentralen. Deren Aufgabe ist es, anbieterunabhängig zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Den Flyer der Verbraucherzentrale „Richtiges Heizen und Lüften“ finden Sie unter folgendem Link:
Wohnraum - Förderungen
Was ist öffentlich geförderter Wohnraum?::
Gegenstand der Wohnungsbauförderung ist die Neuschaffung von Wohnraum im wesentlichen durch Neubau, Ausbau und Erweiterung. Förderungsfähig sind sowohl eigengenutzte Wohnungen, als auch Mietwohnungen.
Die Wohnungsbauförderung ist gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden. Im Rahmen dieser Aufgabe soll eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten ermöglicht und namentlich für diejenigen Wohnungssuchenden sichergestellt werden, die selbst nicht in der Lage sind sich ausreichend mit Wohnraum zu versorgen. Dieser Herausforderung hat sich unser Unternehmen seit Jahrzehnten erfolgreich gestellt.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?::
1. Förderungsweg (sogenannte Sozialwohnungen): Hierzu wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz benötigt, welcher zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln des 1. Förderungsweges geförderten Wohnung berechtigt. 2. und 3. Förderungsweg: Hierzu wird ein Wohnberechtigungsschein (= WBS) nach den §§ 88 und 88 d des II. Wohnungsbaugesetzes benötigt, welcher zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln des 2. oder 3. Förderungsweges geförderten Wohnung berechtigt.
Welche Einkommensgrenzen gelten für öffentlich geförderten Wohnraum im 1. Förderungsweg?::
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze* |
| 1 Person | 12.000,00 EUR |
| 2 Familienangehörige | 18.000,00 EUR |
| 3 Familienangehörige (Ehepaar + 1 Kind) | 22.600,00 EUR |
| 4 Familienangehörige (Ehepaar + 2 Kinder) | 27.200,00 EUR |
| 5 Familienangehörige (Ehepaar + 3 Kinder) | 31.800,00 EUR |
* Bei der Einkommensgrenze sind nur die Grundbeträge für die erste, zweite und jede weitere Person berücksichtigt.
Welche Richtlinien gibt es für Wohnungsgrößen bei öffentlich gefördertem Wohnraum?::
1. Förderungsweg
| 1 Person | 50 m² oder | 1 Wohnraum |
| 2 Familienangehörige | 60 m² oder | 2 Wohnräume |
| 3 Familienangehörige | 80 m² oder | 3 Wohnräume |
| 4 Familienangehörige | 90 m² oder | 4 Wohnräume |
| 5 Familienangehörige | 105 m² oder | 5 Wohnräume |
Für jedes weitere Familienmitglied werden 15 m² oder 1 Wohnraum zusätzlich zuerkannt. Eine Küche mit weniger als 15 m² zählt nicht als Wohnraum.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?::
Ein Wohnberechtigungsschein (= WBS) ist ein öffentliches Dokument, welches zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt.
Wo kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden?::
Für eine Wohnung in Konz:
Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II, Fachbereich 3 Bauen/Hochbau, Zimmer 81 und 82,
Am Markt 11, 54329 Konz, Tel. 06501/83-181 oder 06501/83-182
Für eine Wohnung in Trier oder Trier-Ehrang
Stadtverwaltung Trier, Amt für Wohnungswesen, Frau Böse Tel. 0651/718-1537,
Rathaus Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude IV, 54290 Trier
Sprechzeiten Montag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Allgemeine Informationen rund um die Wohnung
Allgemeine Informationen rund um die Wohnung!
Wasserhärtegrade im Bereich unserer Wohnungen:
| Konz-Roscheid | 2,39 mmol/l | (Härtebereich mittel) |
| Konz-Zentral, Wasserliesch, Konz-Könen | 2,07 mmol/l | (Härtebereich mittel) |
| Trier | 0,6 mmol/l | (Härtebereich weich) |
| Trier-Ehrang | 1,36 mmol/l | (Härtebereich weich) |
Einteilung der Wasserhärtebereiche:
| 0 – <1,5 mmol | weiches Wasser | (Härtebereich weich) |
| >1,5 – <2,5 mmol | mittelhartes Wasser | (Härtebereich mittel) |
| > 2,5 mmol | hartes Wasser | (Härtebereich hart) |
Altbatterien
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien über den Fachhandel oder durch
Batterie-Sammelstellen zu entsorgen. Handel und Hersteller sind gesetzlich verpflichtet,
Altbatterien zurückzunehmen.