Mieterinformationen

Informationen für unsere Mieter

Hier möchten wir ein paar Tipps und Hinweise geben zum sparsamen Beheizen der Wohnung, ohne dabei auf ein angenehmes und gesundes Raumklima verzichten zu müssen.
 
Drei grundsätzliche Dinge möchten wir hier in vereinfachter Darstellung wiedergeben:
 
a) Feuchtigkeit, die durch Atmung, Kochen, Wäsche und Waschen in die Wohnung gebracht wird, sollte durch weit geöffnete Fenster schwungvoll wieder raus. Andernfalls will sie förmlich durch die Wand, was zur Bildung von Schimmelsporen, sogenannten Stockflecken führt.
 
b) Heizkörper sind fast immer unter einem Fenster, weil sie dort die höchste Wirkung entfalten. Nutzen Sie sie. Lassen Sie keine Räume komplett ungeheizt oder Fenster bei Temperaturen unter 15°C stundenlang auf Kippstellung geöffnet.
 
c) Sorgen Sie für gleichmäßige Wärme. Vermeiden Sie Temperaturgefälle.
 
 
Dies ist das kleine ABC des Heizens, das für eine behagliche Wärme in Ihrer Wohnung sorgen kann, ohne dass es viel kostet.
 
Fehlt Ihnen eine nähere Begründung hierzu?
Ok. Wer es genauer wissen will, liest hier weiter.
 
Durch frisch gewaschene Kleidung, Kochdunst, Duschen und Waschen, Schwitzen und alleine schon durch Atmung gelangt Tag für Tag viel Feuchtigkeit in die Wohnung. Wussten Sie z. B., dass im Schlaf ein erwachsener Mensch pro Nacht 1 Liter Feuchtigkeit an die Umgebungsluft abgibt.
 
Befinden wir uns in einer warmen Umgebung, wird die Feuchtigkeit in der Luft gebunden. Warme Luft bindet Feuchtigkeit. Z. B. empfinden wir im Hochsommer das Wetter oft als schwül warm. Im Winter ist im Gegensatz kalte Luft manchmal so trocken, dass es förmlich in der Nase sticht. Kalte Luft kann keine Feuchtigkeit aufnehmen. In der Wohnung bedeutet dies, dass Feuchtigkeit niederschlägt und zwar auf kalten Oberflächen. Dieses Schema veranschaulicht, wenn man im Sommer ein kaltes Glas Cola zu sich nimmt. Die in der warmen Luft gebundene Feuchtigkeit bildet Tropfen an der Außenseite des Glases. Oder hauchen Sie im Winter eine kalte Scheibe an. Die Feuchtigkeit im Atem schlägt auf der kalten Scheibe nieder und bildet dort einen Dunstfilm. Damit Feuchte-Niederschlag in der Wohnung nicht passiert, sollte durch sogenanntes Stoßlüften die warme Luft mit der Feuchtigkeit als komplette Wolke aus der Wohnung gelüftet werden. Hierbei ist es notwendig, alle Fenster gleichzeitig zu öffnen.

Ein weiterer Vorteil: Werden die Fenster nach dem Luftaustausch wieder alle geschlossen, wird die Wohnung rasch wieder warm. Sauerstoffreiche Luft mit wenig Feuchtigkeit erwärmt sich viel schneller, als verbrauchte Luft. Man braucht kaum Heizenergie. Die in den Möbeln gespeicherte Wärme reicht fast aus.
 
Warum dies nicht mit einem gekippten Fenster funktioniert, entdeckten Physiker. Um einen Raum gleichmäßig zu erwärmen und somit starke Kalt- oder Warmpunkte zu vermeiden, ist es am sinnvollsten, Heizkörper unter den Fenstern zu positionieren. Hierbei entsteht ein sogenannter Walzeneffekt. Bei diesem vermischen sich die warme Luft in der Umgebung des Heizkörpers mit der kälteren Luft in der Umgebung der Außenwand und des Fensters und führen zu einer Rotation und beheizen somit den kompletten Raum gleichmäßig. Halten wir unser Fenster jedoch in Kippstellung, strömt warme Luft permanent hinaus und Kälte andauernd hinein. Wir verheizen im wahrsten Sinne die teuer bezahlte Heizenergie. Dies geschieht auch bei geschlossenen Heizkörperventilen, da diese durch eine Frostschutzfunktion Wärme abgeben, wenn kalte Luft auf sie herab fällt.
 
Fataler noch ist, dass bei permanent gekippten Fenstern fensternahe Wandoberflächen oder schlecht beheizbare Wände und Ecken in den Räumen besonders stark auskühlen und die Feuchtigkeit der Wohnung genau hier niederschlägt – wie am Cola-Glas im Sommer. Resultat ist dann Schimmel.
 
Wichtig ist also die gleichmäßige Beheizung der Wohnung und ein Belüften der Räume ausschließlich durch weit geöffnete Fenster und nicht durch dauergekippte Fenster.
 
Halten Sie die Wohnraumtüren verschiedentlich genutzter Räume geschlossen, sodass Sie entsprechend der Nutzung, verschiedene Temperaturen erreichen können und sich nicht die Hitze aus dem Wohnzimmer in das gängigerweise kühlere Schlafzimmer abwendet und Sie unnötig heizen müssen.
 
Wir hoffen, Ihnen hiermit Hilfestellung gegeben zu haben.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch bei den Verbraucherzentralen. Deren Aufgabe ist es, anbieterunabhängig zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Den Flyer der Verbraucherzentrale „Richtiges Heizen und Lüften“ finden Sie unter folgendem Link:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/heizen-und-lueften-so-gehts-richtig-10426

Was ist öffentlich geförderter Wohnraum?::
Gegenstand der Wohnungsbauförderung ist die Neuschaffung von Wohnraum im wesentlichen durch Neubau, Ausbau und Erweiterung. Förderungsfähig sind sowohl eigengenutzte Wohnungen, als auch Mietwohnungen.
Die Wohnungsbauförderung ist gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden. Im Rahmen dieser Aufgabe soll eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten ermöglicht und namentlich für diejenigen Wohnungssuchenden sichergestellt werden, die selbst nicht in der Lage sind sich ausreichend mit Wohnraum zu versorgen. Dieser Herausforderung hat sich unser Unternehmen seit Jahrzehnten erfolgreich gestellt.

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?::

1. Förderungsweg (sogenannte Sozialwohnungen): Hierzu wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz benötigt, welcher zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln des 1. Förderungsweges geförderten Wohnung berechtigt. 2. und 3. Förderungsweg: Hierzu wird ein Wohnberechtigungsschein (= WBS) nach den §§ 88 und 88 d des II. Wohnungsbaugesetzes benötigt, welcher zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln des 2. oder 3. Förderungsweges geförderten Wohnung berechtigt.

 

Welche Einkommensgrenzen gelten für öffentlich geförderten Wohnraum im 1. Förderungsweg?::

1. Förderungsweg:
Berechtigte Familien, deren Einkommen die in § 25 des II. Wohnungsbaugesetzes festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Seit dem 01.01.2002 gelten folgende Einkommensgrenzen:
Haushaltsgröße Einkommensgrenze*
1 Person 12.000,00 EUR
2 Familienangehörige 18.000,00 EUR
3 Familienangehörige (Ehepaar + 1 Kind) 22.600,00 EUR
4 Familienangehörige (Ehepaar + 2 Kinder) 27.200,00 EUR
5 Familienangehörige (Ehepaar + 3 Kinder) 31.800,00 EUR

* Bei der Einkommensgrenze sind nur die Grundbeträge für die erste, zweite und jede weitere Person berücksichtigt.

Die aus der Tabelle abzulesenden Beträge können sich noch um gesetzlich festgelegte Frei- und Abzugsbeträge erhöhen. Für spezifische Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Welche Richtlinien gibt es für Wohnungsgrößen bei öffentlich gefördertem Wohnraum?::

1. Förderungsweg

1 Person 50 m² oder 1 Wohnraum
2 Familienangehörige 60 m² oder 2 Wohnräume
3 Familienangehörige 80 m² oder 3 Wohnräume
4 Familienangehörige 90 m² oder 4 Wohnräume
5 Familienangehörige 105 m² oder 5 Wohnräume

Für jedes weitere Familienmitglied werden 15 m² oder 1 Wohnraum zusätzlich zuerkannt. Eine Küche mit weniger als 15 m² zählt nicht als Wohnraum.

 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?::

Ein Wohnberechtigungsschein (= WBS) ist ein öffentliches Dokument, welches zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt.

 

Wo kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden?::

Für eine Wohnung in Konz:
Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II, Fachbereich 3 Bauen/Hochbau, Zimmer 81 und 82,
Am Markt 11, 54329 Konz, Tel. 06501/83-181 oder 06501/83-182

Für eine Wohnung in Trier oder Trier-Ehrang
Stadtverwaltung Trier, Amt für Wohnungswesen, Frau Böse Tel. 0651/718-1537,
Rathaus Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude IV, 54290 Trier
Sprechzeiten Montag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Allgemeine Informationen rund um die Wohnung!

Wasserhärtegrade im Bereich unserer Wohnungen:

 

Konz-Roscheid 2,39 mmol/l (Härtebereich mittel)
Konz-Zentral, Wasserliesch, Konz-Könen 2,07 mmol/l (Härtebereich mittel)
Trier 0,6 mmol/l (Härtebereich weich)
Trier-Ehrang 1,36 mmol/l (Härtebereich weich)



Einteilung der Wasserhärtebereiche:

 

0 – <1,5 mmol weiches Wasser (Härtebereich weich)
>1,5 – <2,5 mmol mittelhartes Wasser (Härtebereich mittel)
> 2,5 mmol hartes Wasser (Härtebereich hart)
     



Angaben zur Trinkwasserqualität im Bereich Konz, Wasserliesch und Trier:

 

Parameter

zugelassener Grenzwert in mg/l

Messwerte für
Konz-Roscheid

Messwerte für
Konz-Zentral,
Konz-Könen,
Wasserliesch

Messwerte für Trier Stadtbereich Messwerte für Trier-Ehrang
Calcium   51,0 18,2 31,2 37,3
Fluorid 1,50 0,16 0,16 0,06 0,16
Nitrat 50,00 7,2 <2,5 4,8 7,2
Nitrit 0,5     < 0,01 < 0,01
pH-Wert 6,5 – 9,5 7,59 7,92    
Kalium   2,5 5,3 0,8 3,1
Magnesium   27,1 39,1 2,7 16,8
Eisen 0,2     <0,005 <0,005
Natrium 200,00 6,5 10,3 5 13,4
Chlorid 250,00 14 24 10,2 21,3
Sulfat 250,00 22 75 10 17,7

SummePFAS-20
SummePFAS-4

0,1
0,02

0,000
0,000

0,000
0,000

   

 



Altbatterien

Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien über den Fachhandel oder durch
Batterie-Sammelstellen zu entsorgen. Handel und Hersteller sind gesetzlich verpflichtet,
Altbatterien zurückzunehmen.